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Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über Gebote für Solaranlagen auf Ackerland- oder Grünlandflächen in benachteiligten Gebieten in Kraft getreten

Inkrafttreten der Verordnung im Oktober 2023, Erhöhung der Ausbaugrenze auf 400 Megawatt pro Jahr sowie Entfristung, erst Ausschreibungsrunde ab Dezember 2023; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Klima, Energie und Mobilität


Letzte Änderung
07.12.2023
Veröffentlicht am
07.12.2023
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