Häufig gestellte Fragen

Open Government, Open Data, open.rlp – was ist das eigentlich? Wie finde ich Offene Daten und wie kann ich mich beteiligen? Hier finde Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen! Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann schicken Sie sie uns einfach per E-Mail oder über unser Kontaktformular

Allgemeine Fragen zum Portal

open.rlp ist die zentrale Plattform für Transparenzinformationen und Open Data des Landes Rheinland-Pfalz. Hier erhalten Sie Einsicht in wichtige Informationen zur Verwaltung unseres Bundeslandes und Zugriff auf Daten, um diese selbst nutzen zu können – kostenlos!

Für Fragen, Meinungen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.

Wir entwickeln nicht nur die Oberfläche unseres Portals ständig für Sie weiter, sondern auch die Datenbasis, die Ihnen zur Verfügung steht, erweitert sich stetig. Es lohnt sich also auf jeden Fall, in Zukunft mal wieder vorbeizuschauen!

Fragen zu OpenData

Als Open (Government) Data werden Daten bezeichnet, die von der öffentlichen Verwaltung in einem offenen und maschinenlesbarenFormat, zur möglichst uneingeschränkten Weiterverwendung öffentlich zugänglich gemacht werden. Diese Daten können Transparenz fördern oder Grundlage für neue Geschäftsmodelle sein, beispielsweise für Apps die den Alltag erleichtern oder beim effizienten Arbeiten in der Verwaltung unterstützen.

Eine nähere Definition des Begriffs Open Data sowie die normativen Voraussetzungen bietet die Sunlight Foundation in Form der 10 Grundprinzipien für Open Data. Diese Grundprinzipien haben sich als Quasistandard zur Definition durchgesetzt.

Die Daten sind derzeit größtenteils in den Formaten XLS, HTML oder PDF verfügbar. Aber auch auf Kartenmaterial (WMS) und webbasierte Datenbanken kann derzeit über das rheinland-pfälzische Open-Data-Portal zugegriffen werden. Ziel der Plattform ist die Bereitstellung von Open Data in einem möglichst breiten Spektrum an maschinenlesbaren Formaten. Dazu wird der Datenbestand stetig erweitert.

Open Government Data bedeutet, Informationen der öffentlichen Verwaltung bereitzustellen. Diese Öffnung der Verwaltung nach außen ist ein wichtiger Beitrag für die Weiterentwicklung der Wissensgesellschaft und schafft ein größeres Verständnis für Entscheidungsprozesse in der öffentlichen Verwaltung. Sie stärkt das Vertrauen zwischen Politik und Zivilgesellschaft, zwischen Verwaltung, Wirtschaft und Medien. Staatliches Handeln wird dadurch transparent, nachvollziehbar und überprüfbar.

In Rheinland-Pfalz sind Behörden nicht verpflichtet, die veröffentlichten offenen Daten auf Richtigkeit, Vollständigkeit oder Plausibilität zu überprüfen, bevor sie veröffentlicht werden.

Trotz dieser fehlenden Prüfpflicht bleibt die Qualität der bereitgestellten Informationen hoch. Das liegt unter anderem daran, dass Behörden oft standardisierte Prozesse zur Datenerhebung nutzen, die ein hohes Maß an Zuverlässigkeit gewährleisten. 

Zudem übernehmen externe Akteure wie Wissenschaftler, Unternehmen und Bürger eine indirekte Qualitätskontrolle, indem sie Datensätze analysieren, Fehler identifizieren und Verbesserungsvorschläge machen. Durch den offenen Zugang zu Daten entsteht ein Austausch, der langfristig zur Verbesserung der Datenqualität beiträgt.

Hinweise zu weiteren Datensätzen sind sehr willkommen. Sie können uns über unser Kontaktformular oder per E-Mail auf solche Datensätze aufmerksam machen.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Datensätze zu publizieren. Bitte nutzen Sie für Ihre Anfragen unser Kontaktformular. Wir erläutern Ihnen diese Möglichkeiten sehr gerne.

Die Nutzungsbedingungen werden in den Metainformationen zu jedem einzelnen Datensatz genannt.

In den einzelnen Datensätzen finden Sie Lizenzinformationen zur Weiterverwendung von Daten.

Grundsätzlich sollen alle geeigneten Daten nach und nach für private und kommerzielle Nutzung veröffentlicht werden. Dafür sind verschiedene offene Datenlizenzen vorgesehen. Ausnahmen zu diesem Grundsatz orientieren sich an den bereits im Informationsfreiheitsgesetz niedergelegten Regelungen.

Sie sind oftmals begründet in der derzeit noch lediglich gegen Gebührenzahlung erlaubten kommerziellen Nutzung und Weiterverwendung der entsprechenden Daten. Bei den betreffenden Datensätzen findet sich eine Lizenz mit der Beschränkung auf die lediglich „nichtkommerzielle“ Weiterverwendung.

In dem ebenen-übergreifenden Deutschlandportal GovData können Behörden, Verwaltungen und andere Institutionen Informationen zu offenen Daten bereitstellen. Der Katalog kann kostenlos nach Offenen Daten durchsucht werden.

Es reicht aber auch aus, die Daten auf der Transparenz- und Offene-Daten-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz einzustellen, da die hier vorgehaltenen Metadaten in kurzen, regelmäßigen Abschnitten automatisch in GovData übernommen werden.

Einen Überblick über verschiedene Open Data Projekte erhalten Sie unter: https://www.govdata.de/open-government

Die Transparenz- und Offene-Daten-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz soll kontinuierlich um möglichst viele weitere Daten, auch und verstärkt aus dem kommunalen Bereich, erweitert werden.

Federführend betreut wird die Entwicklung des Portals durch das Kompetenzzentrum Open Data im Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung. Um eine enge Abstimmung mit dem Bund sowie den anderen Bundesländern sicherzustellen, hat sich Rheinland-Pfalz von Anfang an der ebenen-übergreifenden Arbeitsgruppe „GovData" beteiligt.

Nein, die Landesregierung stellt nicht alle ihre gesammelten Daten zur Verfügung. Einige Datensätze müssen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung bereitgestellt werden. Zudem kann die Landesregierung entscheiden, bestimmte Datensätze freiwillig bereitzustellen. Ausgenommen davon sind Daten, die besonders schützenswert sind bzw. unter die DSGVO fallen.

Personenbezogene oder aus anderen Gründen schützenswerte Daten werden aus datenschutzrechtlichen Gründen sowie aus Gründen der Sicherheit nicht veröffentlicht.

Das Land Rheinland-Pfalz behält sich das Recht vor, nach freiem Ermessen Metadaten und Daten zu entfernen, die ungeeignet oder unangemessen sind bzw. die Nutzungsbedingungen verletzen.

Fragen zum Transparenzgesetz

Am 1. Januar 2016 ist das Landestransparenzgesetz in Kraft getreten. Es gewährleistet die proaktive Veröffentlichung von amtlichen Informationen und Umweltinformationen durch die rheinland-pfälzische Verwaltung. Herzstück des Gesetzes ist die Transparenz-Plattform. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung mithilfe einer Suchfunktion. Dieser Service ist kostenfrei.

Mit dem Landestransparenzgesetz wird das Handeln der Verwaltung transparenter. Zugleich soll das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung unkomplizierter gestaltet werden.

Das Transparenzgesetz ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz den Anspruch auf Informationszugang ohne Voraussetzungen und unkompliziert umsetzen können. Die Landesregierung will damit politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen und demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürger und Bürgerinnen haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten gibt es.

Zugleich wird sich das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung dadurch deutlich ändern. Denn mit diesem Gesetz werden Transparenz und Offenheit zu Leitlinien für das Handeln der Verwaltung.

Das Beteiligungsverfahren setzte sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Online-Elemente mit unterschiedlichen Veranstaltungen verbanden. So sollten alle Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz, unabhängig von Wohnort, privater Lebenssituation oder körperlicher Verfassung die Möglichkeit erhalten, sich an einzelnen Modulen des Prozesses zu beteiligen. Der Prozess startete mit einer Auftaktveranstaltung, wurde mit fachspezifischen Workshops und einer Bürgerwerkstatt fortgeführt und endete mit einer Abschlussveranstaltung

Mit dem Transparenzgesetz wird für die Verwaltung die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Informationen festgeschrieben. Auf der elektronischen Transparenz-Plattform stellt die Verwaltung Daten zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden also genutzt, um die Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer zu machen. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten mit der Transparenz-Plattform einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Informationen. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten. Mehr Teilhabe bedeutet auch mehr Demokratie. Das Transparenzgesetz ist daher auch ein wichtiger Schritt, um die Bereitschaft der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen zu bürgerschaftlichem Engagement zu unterstützen.