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Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz

§ 3 Nummer 23 der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz vom 18. Mai 2021 (GVBl. S. 458), geändert durch Anordnung vom 29. Juni 2021 (GVBl. S. 468) regelt, dass der Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport die Entwicklungszusammenarbeit (Partnerschaft mit Ruanda) umfasst.

 

Zur Konzentration der Auswärtigen Angelegenheiten der Landesregierung wechseln die mit der Partnerschaft zu Ruanda und der allgemeinen Entwicklungszusammenarbeit verbundenen Aufgaben vom Ministerium des Innern und für Sport zur Staatskanzlei.


Letzte Änderung
10.03.2023
Veröffentlicht am
10.03.2023
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