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Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung

1. Der Ministerrat beschließt die Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz. 2. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die am 11. Juni 2019 beschlossene „Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ dem Landtag zuzuleiten und nach Befassung des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veranlassen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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