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Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung
1. Der Ministerrat beschließt die Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz. 2. Die Staatskanzlei wird beauftragt, die am 11. Juni 2019 beschlossene „Zweite Anordnung zur Änderung der Anordnung über die Geschäftsverteilung der Landesregierung Rheinland-Pfalz“ dem Landtag zuzuleiten und nach Befassung des Landtags alsbald die Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veranlassen.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
21.01.2025 19:07
Verfügbarkeit:
21.01.2025 19:07
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed