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Zuwendungsliste zu § 7 Abs. 1 Nr. 12 LTranspG JM 2023

Zuwendungen an die öffentliche Hand ab einem Betrag von 1.000,00 Euro netto (§ 7 Abs. 1. Nr. 12 LTranspG)


Letzte Änderung
06.03.2024
Veröffentlicht am
06.03.2024
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