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Zusätzliche neue Aufgaben für die Betreuungsvereine durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz zum 1. Januar 2023

Neue Aufgaben für Betreuer durch das Betreuungsrechtsänderungsgesetz, direktes Gespräch häufiger notwendig, Zunahme von Dokumentations- und Berichtspflichten, finanzielle und personelle Ausstattung der Betreuungsvereine für Querschnittsaufgaben, Erhöhung der Vergütung für hauptamtliche Betreuer, Sachkundenachweis, Aufwandspauschale für ehrenamtliche Betreuer bei Verhinderungsbetreuung, Einsatz im Bundesrat im Sinne der Betreuungsvereine; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Pflege und Transformation


Letzte Änderung
05.07.2022
Veröffentlicht am
04.07.2022
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