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Weisungsgebundenheit der Staatsanwaltschaften Rheinland-Pfalz

Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, dass die deutschen Staatsanwaltschaften wegen mangelnder Unabhängigkeit gegenüber der Exekutive keinen Europäischen Haftbefehl mehr ausstellen dürfen, Bewertung der Urteils und sich daraus ergebende Handlungsnotwendigkeiten, Anwendung des Weisungsrechts durch das Ministerium in der Vergangenheit; Berichterstattung der Landesregierung im Rechtsausschuss


Letzte Änderung
30.08.2019
Veröffentlicht am
27.08.2019
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