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Wechselmodell

Betreuung von Kindern nach der Trennung der Eltern: Wechselmodell als Alternative zum althergebrachten Residenzmodell, Ausrichtung des bestehenden Rechts auf das Residenzmodell, Anpassungen im Recht, insbes. im Unterhaltsrecht, im Steuerrecht, Melderecht, Kindergeldrecht, im SGB II, beim Unterhaltsvorschuss und im Rentenrecht erforderlich; Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz


Letzte Änderung
12.07.2018
Veröffentlicht am
12.07.2018
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