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Waldbesitzartenverteilung

In Rheinland-Pfalz gibt es drei verschiedene Arten von Waldeigentum:

 

Staatswald: Wald des Landes Rheinland-Pfalz und der Bundesrepublik Deutschland.

 

Körperschaftswald: Wald, der Gemeinden sowie Städten und sonstigen Körperschaften gehört.

 

Privatwald: Wald von Privatpersonen, Gemeinschaftswäldern (Haubergsgenossenschaften, Waldinteressentenschaften, Gehöferschaften, Heckengesellschaften) und den Kirchen.

 

Der Staatswald in Rheinland-Pfalz setzt sich zusammen aus dem Wald des Landes Rheinland-Pfalz sowie dem Wald der Bundesrepublik Deutschland (anteilig 11 Prozent). Die Bundesforsten mit einem Anteil von 3 Prozent an der Waldfläche sind überwiegend militärisch genutzt.


Letzte Änderung
31.12.2004
Veröffentlicht am
03.06.2026
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