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Verwaltungsvorschrift zur Verlängerung der Geltungsdauer der Verwaltungsvorschrift zur Ausübung der Befugnisse im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten

Durch Verwaltungsvorschrift der Landesregierung vom 30. Juli 2004 wurden die der Landesregierung aufgrund einer Vereinbarung mit der Bundesregierung zustehenden Befugnisse im Rechtshilfeverkehr mit dem Ausland in strafrechtlichen Angelegenheiten auf das jeweils fachlich zuständige Ministerium für seinen Geschäftsbereich weiter übertragen. Diese Verwaltungsvorschrift der Landesregierung würde gemäß Nummer 6 Abs. 1 der Verwaltungsanordnung zur Vereinfachung und Bereinigung der Verwaltungsvorschriften des Landes Rheinland-Pfalz vom 20. November 1979 (MinBl. S. 418), zuletzt geändert durch Verwaltungsanordnung vom 25. April 2023 (MinBl. S. 88), mit Ablauf des 31. Dezember 2024 außer Kraft treten. Da die Vorschrift auch über diesen Zeitpunkt hinaus unverzichtbar ist, den Grundsätzen der Vereinfachung und Bereinigung entspricht und seit ihrem Erlass nur geringfügig geändert wurde, soll das Außerkrafttreten mit der beigefügten Verwaltungsvorschrift um weitere fünf Jahre hinausgeschoben werden.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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