Veröffentlichende Stelle

Ministerium der Finanzen


Kontaktmöglichkeiten

Betreuer
Ministerium der Finanzen

Thema


Schlagwörter


Links

Datensatz

Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus 2024 (VV Sozialer Wohnungsbau 2024 und VV Junges Wohnen 2024)

Mit Artikel 104d Grundgesetz (GG) hat der Bund die Möglichkeit erhalten, den Ländern zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zu gewähren. Die nähere Ausgestaltung wird durch Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geregelt.

 

Auf dieser Grundlage hatte der Bund mit den Ländern zuletzt die Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes im Bereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2023 (VV Sozialer Wohnungsbau 2023) und über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes für studentisches Wohnen und das Wohnen für Auszubildende als Teilbereich des sozialen Wohnungsbaus im Programmjahr 2023 (VV Junges Wohnen 2023) abgeschlossen.

 

Der Bund stellt den Ländern für Zwecke des sozialen Wohnungsbaus inklusive des Jungen Wohnens für das Programmjahr 2024 insgesamt einen Verpflichtungsrahmen in Höhe von 3,15 Mrd. Euro bereit; dies bedeutet eine Erhöhung der Bundesmittel um 650 Mio. Euro gegenüber dem vorherigen Programmjahr. Die Verteilung soll wie bei den vorherigen Verwaltungsvereinbarungen nach dem Königsteiner Schlüssel erfolgen, so dass auf Rheinland-Pfalz rd. 151,782 Mio. Euro entfallen.

 

Neben der klassischen Verwaltungsvereinbarung zum sozialen Wohnungsbau soll zum zweiten Mal eine gesonderte Verwaltungsvereinbarung zum Jungen Wohnen abgeschlossen werden. Hintergrund ist der Koalitionsvertrag der Bundesregierung, in dem vereinbart wurde, dass ein Bund-Länder-Programm für studentisches Wohnen und Wohnen für Auszubildende aufgelegt wird. Das Programm wurde als Teilprogramm innerhalb des sozialen Wohnungsbaus ausgestaltet. Der Auftrag des Koalitionsvertrages zielt auf die Schaffung von Wohnheimplätzen in Studierenden- und Auszubildendenwohnheimen.

 

Die Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarungen ist erforderlich, um diese Finanzhilfen des Bundes erhalten zu können.


Letzte Änderung
29.02.2024
Veröffentlicht am
29.02.2024
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen