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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende („Kulturfonds Energie des Bundes“)

Die Bundesregierung hat die Schaffung eines „Kulturfonds Energie des Bundes“ für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende beschlossen. Der „Kulturfonds Energie des Bundes“ soll die durch die steigenden Energiekosten trotz Energiepreisbremse verursachten Härten für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende ausgleichen. Das Programm wird durch die Länder ausgeführt.

 

Mit der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern über die Gewährung von Hilfen des Bundes als Billigkeitsleistungen für Kultureinrichtungen und Kulturveranstaltende soll die Grundlage für die Umsetzung dieses Fonds durch die Länder geschaffen werden. Die Verwaltungsvereinbarung soll rückwirkend zum 01. Januar 2023 in Kraft treten.


Letzte Änderung
03.04.2023
Veröffentlicht am
03.04.2023
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