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Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und den Bundesländern über die Gewährung von Finanzhilfen nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung von Landstromanlagen in See- und Binnenhäfen
1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der „Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Errichtung von Landstromanlagen“ zu. 2. Der Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
12.02.2025 16:38
Verfügbarkeit:
12.02.2025 16:38
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed