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Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Rheinland-Pfalz für die Gewährung von Bundesmitteln zur Unterstützung von privaten Hörfunkanbietern in Deutschland

1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zwischen dem Bund und Rheinland-Pfalz für die Gewährung von Bundesmitteln zur Unterstützung von privaten Hörfunkanbietern in Deutschland zu. 2. Der Landtag wird über den Abschluss der Vereinbarung unterrichtet. 3. Die Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa, für Medien und Digitales wird zur Unterzeichnung der Vereinbarung bevollmächtigt. 4. Die Staatskanzlei wird ermächtigt, mit der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) die erforderlichen Vereinbarungen zur Ausführung des Programms zu schließen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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