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Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau)

1. Der Ministerrat nimmt den Bericht des Ministeriums für Bildung zur Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) zur Kenntnis.

 

2. Der Ministerrat stimmt der Unterzeichnung der Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs-und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) durch die Ministerin für Bildung zu.

 

3. Der zuständige Ausschuss für Bildung wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung auf der Grundlage der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung gemäß Art. 89b Abschnitt III Nr. 3 i. V. m. Abschnitt II Nr. 2 S. 1 der Landesverfassung über die Unterrichtung des Landtags durch die Landesregierung vom 4. Februar 2010 durch die Ministerin für Bildung über die Verwaltungsvereinbarung zur Durchführung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) unterrichtet.


Letzte Änderung
09.02.2023
Veröffentlicht am
09.02.2023
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