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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen

Auf Grundlage der Verwaltungsvereinbarung nach Artikel 104 b des Grundgesetzes wollen Bund und Länder in den Jahren 2023 und 2024 Maßnahmen für die Programme „Lebendige Zentren", „Sozialer Zusammenhalt" sowie „Wachstum und nachhaltige Erneuerung" fördern.

 

Die Verwaltungsvereinbarung wird von allen Bundesländern gemeinsam mit dem Bund abgeschlossen. Für das Land Rheinland-Pfalz unterzeichnet der für die Städtebauförderung zuständige Minister des Innern und für Sport.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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