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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2023/2024)

Konzentration der Städtebauförderung auf die drei Programme "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne", "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben in Quartier gemeinsam gestalten", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - lebenswete Quartiere gestalten", Höhe der Bundesfinanzhilfen insgesamt und bezogen auf Rheinland-Pfalz, veranschlagte Landesmittel; Anlage: Text der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2023/2024


Letzte Änderung
26.05.2023
Veröffentlicht am
16.05.2023
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