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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2022 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV Städtebauförderung 2022)

Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Jahre 2022 (VV Städtebauförderung 2022) zu.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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