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Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021 über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen (VV-Städtebauförderung 2021)

Konzentration der Städtebauförderung auf die drei Programme "Lebendige Zentren - Erhalt und Entwicklung der Orts- und Stadtkerne", "Sozialer Zusammenhalt - Zusammenleben in Quartier gemeinsam gestalten", "Wachstum und nachhaltige Erneuerung - lebenswete Quartiere gestalten", Höhe der Bundesfinanzhilfen insgesamt und bezogen auf Rheinland-Pfalz, veranschlagte Landesmittel; Anlage: Text der Verwaltungsvereinbarung Städtebauförderung 2021


Letzte Änderung
21.01.2021
Veröffentlicht am
04.02.2020
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