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Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport

Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2022“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport (VV Investitionspakt Sportstätten 2022) zu.


Letzte Änderung
29.01.2025
Veröffentlicht am
29.01.2025
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