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Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021“ über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport
1. Der Ministerrat stimmt dem Abschluss der Verwaltungsvereinbarung „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2021" über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104 b des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen im Bereich Sport (W Investitionspakt Sportstätten 2021) zu. 2. Der zuständige Landtagsausschuss wird im Anschluss an die Ministerratsbefassung entsprechend Ziffer II 2 der Vereinbarung zwischen Landtag und Landesregierung durch den Minister des Innern und für Sport über die beabsichtigte Verwaltungsvereinbarung informiert.
- Letzte Änderung
- 13.09.2022
- Veröffentlicht am
- 13.09.2022
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
03.02.2025 14:37
Verfügbarkeit:
03.02.2025 14:37
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