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Verwaltungsabkommen zur Errichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut

Der Bund, die Länder und die kommunalen Spitzenverbände haben sich in Abstimmung mit dem Zentralrat der Juden und der Jewish Claims Conference auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für Rückgabestreitigkeiten über NS-Raubgut verständigt. Ziel ist es, die Restitutionspraxis in Deutschland und die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren zu verbessern. Die Schiedsgerichtsbarkeit soll die bisherige „Beratende Kommission im Zusammenhang mit der Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturguts, insbesondere aus jüdischem Besitz“ ersetzen.

 

Mit der Verwaltungsvereinbarung soll die Grundlage für die Einsetzung der Schiedsgerichtsbarkeit geschaffen werden. Die Schiedsgerichte sollen im Laufe des Jahres 2025 ihre Arbeit aufnehmen.


Letzte Änderung
17.01.2025
Veröffentlicht am
17.01.2025
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