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Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität


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Vertragsnaturschutz

Vertragsnaturschutz findet zeitlich befristet auf landwirtschaftlichen Flächen statt, damit Naturschutzziele erreicht werden können. Für eine naturverträgliche Bewirtschaftung der Flächen erhält der Landwirt eine Honorierung, die von der EU kofinanziert wird.


Letzte Änderung
12.05.2017
Veröffentlicht am
29.08.2024
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