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Verordnung zur Aussetzung der Datenübermittlungen nach dem Zensusgesetz 2021

Der Ministerrat nimmt die Bundesratsdrucksache 412/20 vom 29. Juli 2020 betreffend die Verordnung zur Aussetzung der Datenübermittlungen nach § 5 Absatz 2 Nummer 2 des Zensusgesetzes 2021 zur Kenntnis.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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