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Verlängerung der Laufzeit des aktuellen Landeskrankenhausplanes um ein Jahr bis 2026

Der Landeskrankenhausplan 2019-2025 wurde im Juni 2019 veröffentlicht und im folgenden Verwaltungsvollzug umgesetzt. Der Landeskrankenhausplan hat keine unmittelbare Rechtswirkung nach außen und wird nach den Verfahren des Landeskrankenhausgesetzes laufend fortgeschrieben.

 

Das Inkrafttreten des Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) des Bundes, das am 12.12.2024 in Kraft getreten ist, und in wesentlichen Aspekten eine Umsetzung bis 01.01.2027 voraussetzt, macht eine Verlängerung des laufenden Krankenhausplanes um ein Jahr erforderlich.


Letzte Änderung
14.02.2025
Veröffentlicht am
14.02.2025
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