Veröffentlichende Stelle
Ministerium der Finanzen
Kontaktmöglichkeiten
Betreuer
Ministerium der FinanzenThema
- Justiz, Rechtssystem und öffentliche Sicherheit
- Regierung und öffentlicher Sektor
- Wirtschaft und Finanzen
Schlagwörter
Links
Datensatz
Verfahren der abstrakten Normenkontrolle betreffend den bundesstaatlichen Finanzausgleich auf Antrag der Bayerischen Staatsregierung – 2BvF 2/23 –
Die Bayerische Staatsregierung hat am 12. Juli 2023 einen Antrag auf abstrakte Normenkontrolle beim Bundesverfassungsgericht eingereicht mit dem Ziel, verschiedene Regelungen des Maßstäbegesetzes (MaßstG) und des darauf aufbauenden Finanzausgleichsgesetzes (FAG) für verfassungswidrig erklären zu lassen. Am 2. August 2023 wurde der Staatskanzlei der Normenkontrollantrag vom Bundesverfassungsgericht zugestellt. Rheinland-Pfalz ist in dem Verfahren äußerungsberechtigt.
Neben Rheinland-Pfalz haben sich die Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen klar zu dem bestehenden Finanzkraftausgleich bekannt.
Die vorstehenden Länder beabsichtigen daher, eine Verfahrensgemeinschaft zu begründen und mit Herrn Prof. Dr. Stefan Korioth einen Vertrag zur Prozessvertretung zu schließen.
- Letzte Änderung
- 14.09.2023
- Veröffentlicht am
- 14.09.2023
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
26.01.2025 19:52
Verfügbarkeit:
26.01.2025 19:52
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed