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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im<br />Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie<br />hier: Zwölfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 26. März 2021;<br />Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben vom 26. März 2021

Anlagen: Zwölfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken vom 26. März 2021; Fünfte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Schlachthöfen, Zerlegebetrieben und fleischverarbeitenden Betrieben vom 26. März 2021


Letzte Änderung
29.04.2021
Veröffentlicht am
26.03.2021
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