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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen

Anlage: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannterWerkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 28. Mai 2021


Letzte Änderung
09.07.2021
Veröffentlicht am
28.05.2021
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