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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen

Anlage: Landesverordnung zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 in Einrichtungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 4 und 5 des Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe sowie in Wohnangeboten über Tag und Nacht für minderjährige Menschen mit Behinderungen vom 28. Mai 2021


Letzte Änderung
09.07.2021
Veröffentlicht am
28.05.2021
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