Hochwertige Datensätze (High Value Datasets) in Rheinland-Pfalz und darüber hinaus
Überblick und Tipps
Seit dem 9. Juni 2024 ist die öffentliche Verwaltung verpflichtet, ihre hochwertigen Datensätze auf eine bestimmte Art und Weise zu veröffentlichen. Erfahren Sie hier, was hochwertige Datensätze sind, wie sie gemäß der EU-Durchführungsverordnung veröffentlicht werden müssen, wo Sie Empfehlungen für die Umsetzung in Deutschland finden und wo Sie diese Datensätze entdecken können.
Was sind Hochwertige Datensätze (High Value Datasets)?
Hochwertige Datensätze (High Value Datasets), kurz HVD, sind ausgewählte Daten des öffentlichen Sektors, die die Europäische Kommission aufgrund ihres hohen sozioökonomischen Potenzials als besonders wertvoll für Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft einstuft. Die Bereitstellung solcher Daten soll beispielsweise als Grundlage für Forschung oder Softwareentwicklung Innovationen fördern, die Effizienz öffentlicher Dienstleistungen verbessern und die Transparenz gegenüber der Zivilgesellschaft erhöhen.
Hochwertige Datensätze werden in sechs Kategorien unterteilt:
- Geodaten,
- Erdbeobachtung und Umwelt,
- Meteorologie,
- Statistik,
- Unternehmen und
- Mobilität
Die EU hat bereits angekündigt, dass diese Kategorien in Zukunft erweitert werden können. Beispiele für hochwertige Datensätze sind Beobachtungsdaten von Wetterstationen oder Wetterwarnungen, Daten zu Emissionen, zu Tourismusströmen in Europa oder zu Beschränkungen auf Fahrwässern.

Hochwertige Datensätze aus Rheinland-Pfalz finden
Hochwertige Datensätze finden Sie grundsätzlich in übergreifenden Datenportalen und in speziellen Fachdatenportalen aller Verwaltungsebenen.
Hochwertige Datensätze des Landes Rheinland-Pfalz finden Sie auf der Transparenz- und Offene-Daten-Plattform open.rlp beziehungsweise in den entsprechenden Fachdatenportalen des Landes. Wenn ein Fachdatenportal die offenen Daten ebenfalls an open.rlp liefert, finden Sie diese in beiden Portalen. Die Datensätze sind auf open.rlp als HVD gekennzeichnet.
Es ist unser Ziel, nach und nach die offenen Daten in den rheinland-pfälzischen Fachportalen zentral über die Transparenz- und Offene-Daten-Plattform zugreifbar zu machen. Derzeit sind folgende Fachportale noch nicht angebunden:
- Wasserportal Rheinland-Pfalz
- Mobilitätsatlas Rheinland-Pfalz
- Digitales Agrarportal Rheinland-Pfalz
- Digitaler Wissensschatz RLP
Die Suche nach hochwertigen Datensätzen kann auch über Portale erfolgen, die verwaltungsübergreifend Daten bereitstellen: Das EU-Datenportal data.europa.eu und das Datenportal für Deutschland GovData etwa machen bereits hochwertige Datensätze der EU, des Bundes, der Länder und Kommunen zentral und themenübergreifend zugänglich.
EU-Anforderungen an die Veröffentlichung hochwertiger Datensätze
Weil hochwertige Datensätze so vielversprechend sind, hat die Europäische Kommission entschieden, dass diese der Öffentlichkeit zugänglicher gemacht werden müssen. Ende 2022 hat die Europäische Kommission dazu auf Grundlage der PSI-Richtlinie die Durchführungsverordnung 2023/138 (DVO-HVD) verabschiedet. Seit dem 9. Juni ist diese in Kraft getreten.
Die DVO-HVD legt fest, welche Daten als hochwertige Datensätze gelten und macht Vorgaben dazu, wie diese Datensätze zu veröffentlichen sind (§ 3 und 4, DVO-HVD). Die Umsetzung dieser Vorgaben soll sicherstellen, dass die Datensätze leicht weiterverwendbar sind. Hochwertige Datensätze müssen daher wie folgt veröffentlicht werden:
- unter einer offenen Lizenz und damit kostenlos, zum Beispiel CC BY oder CC0
- in einem offenen und maschinenlesbaren Format, zum Beispiel CSV, XML oder JSON
- mit HVD-Kennzeichnung und Zuweisung der HVD-Datenkategorie in der Beschreibung des Datensatzes (Metadaten)
- über Anwendungs-Programmier-Schnittstellen (API) abrufbar
- als Massen-Download abrufbar, sofern im Anhang angegeben
- ergänzt um öffentliche Dokumentationen (zum Beispiel API-Dokumentation) und die Angabe einer Kontaktperson für API-Fragen
Die Veröffentlichung hochwertiger Datensätze obliegt den jeweiligen Verwaltungsstellen, die im Besitz der Daten sind. Dies umfasst unter anderem Ministerien, deren nachgeordnete Bereiche sowie Kommunen und kommunale Einrichtungen.
Die aktuelle Auslegung der EU-Verordnung in Deutschland besagt, dass diese nur Daten betrifft, die von den betroffenen Stellen bereits zugänglich gemacht wurden. Eine Pflicht zur Erhebung oder Bereitstellung dieser Daten gibt es nicht. Die Bereitstellungspflichten werden weiterhin durch andere Gesetze geregelt, zum Beispiel durch Informationsfreiheitsgesetze oder das Personenbeförderungsgesetz.

Hinweise zur praktischen Umsetzung der EU-Anforderungen
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), das Bundesministerium des Inneren (BMI) und für Heimat sowie GovData/FITKO haben gemeinsam umfangreiche FAQ zur Umsetzung der DVO-HVD erstellt. Diese umfassen Fragestellungen zur technischen und organisatorischen Umsetzung, zur Konformität mit nationalem und EU-Recht sowie zu fachspezifischen Aspekten. Ziel ist eine einheitliche Umsetzung der DVO-HVD in der EU und in Deutschland.
Die EU-Verordnung macht keine Vorgaben dazu, wo die hochwertigen Datensätze veröffentlicht werden sollen. Gemäß der Open Data-Strategie des Landes Rheinland-Pfalz ist das Ziel der Landesregierung, die Transparenz- und Offene-Daten-Plattform als zentralen Zugriffspunkt für offene Daten aus Rheinland-Pfalz zu etablieren, um die Nutzerfreundlichkeit und Auffindbarkeit von Datensätzen, einschließlich hochwertiger Datensätze, zu verbessern.
Unsere Plattform ist mit dem Metadatenportal GovData, dem Datenportal für Deutschland, verknüpft. Damit reicht die Publikation Ihrer hochwertigen Datensätze über das Offenen Daten- und Transparenzportal des Landes vollkommen aus, um Ihre Daten Deutschland- und über das verknüpfte EU-Datenportal data.europa.eu auch EU-weit auffindbar zu machen. Kontaktieren Sie uns gerne für weitere Informationen.