Häufig gestellte Fragen: open.rlp
Open Government, Open Data, open.rlp – was ist das eigentlich? Wie finde ich Offene Daten und wie kann ich mich beteiligen? Hier finde Sie die passenden Antworten auf Ihre Fragen! Ist Ihre Frage nicht dabei? Dann schicken Sie sie uns einfach per E-Mail oder über unser Kontaktformular.
Allgemeine Fragen zum Portal
Was ist das Portal open.rlp?
open.rlp ist die zentrale Plattform für Transparenzinformationen und Offene Daten des Landes Rheinland-Pfalz. Sie finden hier Informationen aus der Landesverwaltung und können die veröffentlichten Daten kostenfrei herunterladen und abhängig von der Lizenz weiterverwenden – etwa für eigene Auswertungen, Anwendungen oder Forschung und auch für die kommerzielle Nutzung.
An wen kann ich mich bei Fragen, Kommentaren oder Beschwerden wenden?
Für Fragen, Meinungen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular.
Wer ist für die Transparenz- und Offene-Daten-Plattform des Landes Rheinland-Pfalz verantwortlich?
Verantwortlich für das Portal ist das Kompetenzzentrum Open Data im Ministerium der Finanzen.
Für Fragen, Rückmeldungen und Anregungen nutzen Sie bitte unser Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse cc-od(at)open.rlp.de. Wir antworten Ihnen so schnell wie möglich.
Stellt die Landesregierung alle gesammelten Daten zur Verfügung?
Nein, die Landesregierung stellt nicht alle ihre gesammelten Daten zur Verfügung. Einige Datensätze müssen aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung bereitgestellt werden. Zudem kann die Landesregierung entscheiden, bestimmte Datensätze freiwillig bereitzustellen. Ausgenommen davon sind Daten, die besonders schützenswert sind bzw. unter die DSGVO fallen.
Wie kann ich weitere Daten auf dieser Plattform zur Verfügung stellen?
Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Datensätze zu publizieren – vom manuellen Upload einzelner Datensätze bis zur automatisierten Anbindung bestehender Systeme (z. B. über Schnittstellen im Push- oder Pull-Verfahren). Welcher Weg für Ihre Daten am besten geeignet ist, klären wir gern im Dialog: Nehmen Sie über das Kontaktformular oder die E-Mail-Adresse cc-od(at)open.rlp.de Kontakt mit dem Kompetenzzentrum Open Data auf.
Bitte beachten Sie auch unser Handbuch für Datenbereitsteller.
Fragen zu OpenData
Was ist mit Open (Government) Data gemeint?
Open (Government) Data sind Daten der öffentlichen Verwaltung, die in einem offenen, möglichst maschinenlesbaren Format und zur möglichst freien Weiterverwendung bereitgestellt werden. Sie schaffen Transparenz und können Grundlage für neue Anwendungen sein – etwa für Apps, die den Alltag erleichtern, oder für effizientere Verwaltungsprozesse.
In welchen Formaten sind die Daten vorhanden?
Die Daten liegen in unterschiedlichen Formaten vor, darunter XLS, JSON, HTML und PDF. Auch Geodaten (z. B. WMS-Kartendienste) und webbasierte Datenbanken sind eingebunden. Ziel ist es, möglichst viele Datensätze in offenen, maschinenlesbaren Formaten bereitzustellen; der Bestand wird laufend erweitert.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Handreichung zu den Datenformaten.
Wo finde ich die Nutzungsbedingungen einzelner Datensätze?
Die Lizenz ist für jede einzelne Ressource in deren Metadaten angegeben. Wichtig: Ein Datensatz gilt bereits als „offen“, sobald mindestens eine seiner Ressourcen eine offene Lizenz (gemäß der Codeliste von DCAT-AP.de) trägt – auch wenn andere Ressourcen desselben Datensatzes geschlossen oder für kommerzielle Nutzung nicht freigegeben sind. Prüfen Sie deshalb immer die Lizenz der konkreten Ressource, die Sie verwenden möchten.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Handreichung zu den Lizenzen.
Ich möchte die Daten kommerziell weiterverwenden. Ist dies möglich?
In der Regel ja. Die meisten Datensätze stehen unter offenen Lizenzen, die auch die kommerzielle Nutzung erlauben. In Einzelfällen ist die Weiterverwendung eingeschränkt – etwa auf „nichtkommerzielle“. Ausnahmen zu diesem Grundsatz orientieren sich an den bereits im Informationsfreiheitsgesetz niedergelegten Regelungen. Sie sind oftmals begründet in der derzeit noch lediglich gegen Gebührenzahlung erlaubten kommerziellen Nutzung und Weiterverwendung der entsprechenden Daten. Maßgeblich ist immer die Lizenz der jeweiligen Ressource, die Sie in deren Metadaten finden.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Handreichung zu den Lizenzen.
Sind Offene Daten in Deutschland zentral durchsuchbar und zugreifbar?
Ja. Das Datenportal für Deutschland, https://GovData.de, bündelt Offene Daten von Bund, Ländern und Kommunen und macht sie zentral und kostenfrei durchsuchbar und nutzbar. Für Behörden in Rheinland-Pfalz gilt: Metadaten, die auf open.rlp veröffentlicht werden, werden regelmäßig automatisch von GovData kopiert und sind damit auch dort auffindbar.
Werden zukünftig weitere Datensätze zur Verfügung gestellt?
Ja. Der Datenbestand wird kontinuierlich ausgebaut – auch mit Daten aus dem kommunalen Bereich. Ein Blick lohnt sich daher regelmäßig.
Welche Daten werden nicht veröffentlicht?
Nicht veröffentlicht werden personenbezogene Daten sowie andere schützenswerte oder sicherheitsrelevante Informationen. Zudem behält sich das Land Rheinland-Pfalz vor, Daten und Metadaten zu entfernen, die ungeeignet sind oder gegen die Nutzungsbedingungen verstoßen.
Wie kennzeichnen wir Daten, die unterschiedlich lizenziert sind, innerhalb eines Sets?
Über den Standard DCAT-AP.de lässt sich die Lizenzierung feingranular für jede einzelne Distribution eines Datensatzes abbilden. Sie können also innerhalb eines Sets unterschiedliche Lizenzen – von urheberrechtlich geschützt bis CC0 – sauber getrennt ausweisen.
Fragen zur Dateninventur
Welche Stakeholder sind in einer Verwaltung zu beachten, wenn eine Dateninventur durchgeführt werden soll?
Bei einer Dateninventur sollten folgende Personengruppen eingebunden werden:
- Datenverantwortliche in den Fachreferaten: Sie kennen Inhalt, Format und Ablageort der Daten.
- Führungsebene: Sie stellt die nötigen Ressourcen bereit und trägt den Prozess.
- IT-Zuständige und IT-Dienstleister: Sie beantworten technische Fragen zu Formaten und Schnittstellen.
- Fachverfahrenshersteller: Sie geben Auskunft über Exportmöglichkeiten aus Fachanwendungen.
- Datenschutzbeauftragte: Sie sind bei Unsicherheiten zum Personenbezug von Daten zu konsultieren.
Das Kompetenzzentrum Open Data begleitet Sie auf Wunsch durch den gesamten Prozess.
Welches „Stadium“ der Daten ist bei der Dateninventur zu erfassen, wenn es verschiedene Versionen gibt?
Während der Dateninventur erfassen Sie diese Angabe am besten so, wie es für Sie am praktischsten ist. Das Ergebnis der Dateninventur soll Ihnen eine Übersicht über die Daten geben, die in Ihrer Organisationseinheit vorliegen und welche davon veröffentlicht werden können.
Wenn es später um die Veröffentlichung der Metadaten auf open.rlp.de geht, kann die Genese Ihrer Daten über den Standard DCAT-AP.de abgebildet werden.
Wie kann man Kolleginnen und Kollegen in der Verwaltung motivieren, ihre Metadaten zu erfassen und zu teilen?
Machen Sie sich sie sich mit den Vorteilen von Open Data und dem gesetzlichen Rahmen vertraut. Empfehlenswert ist ein gemeinsamer Kick-off-Termin, bei dem Sie die Vorteile erläutern und Begriffe wie „Metadaten" und „Datenformate" verständlich erklären. Das Kompetenzzentrum Open Data unterstützt Sie dabei gerne – zum Beispiel mit einem Impulsvortrag. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!
Wie sollen gepoolte Daten am besten veröffentlich werden?
Während der Dateninventur erfassen Sie die Datenverantwortlichen am besten so, wie es für Sie am praktischsten ist. Das Ergebnis der Dateninventur soll Ihnen eine Übersicht über die Daten geben, die in Ihrer Organisationseinheit vorliegen und welche davon veröffentlicht werden können.
Wenn es später um die Veröffentlichung der Metadaten auf open.rlp.de geht, sollte in den Datensätzen der Datenhalter präzise benannt werden. Als Best Practice empfiehlt sich zusätzlich auch, dass pro Datenhalter eine generische Postfachadresse hinterlegt wird.
Wo finde ich umfassende Informationen zum Vorgehen bei einer Dateninventur?
Bitte beachten Sie auch unsere Handreichung zur Dateninventur und das Excel-Sheet dazu.
Fragen zum Transparenzgesetz
Was ist das Landestransparenzgesetz?
Am 1. Januar 2016 ist das Landestransparenzgesetz in Kraft getreten. Es gewährleistet die proaktive Veröffentlichung von amtlichen Informationen und Umweltinformationen durch die rheinland-pfälzische Verwaltung. Herzstück des Gesetzes ist die Transparenz-Plattform. Sie ermöglicht einen einfachen Zugriff auf Daten und Informationen der Verwaltung mithilfe einer Suchfunktion. Dieser Service ist kostenfrei.
Mit dem Landestransparenzgesetz wird das Handeln der Verwaltung transparenter. Zugleich soll das Verhältnis zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Verwaltung unkomplizierter gestaltet werden.
Warum gibt es ein Transparenzgesetz in Rheinland-Pfalz?
Das Transparenzgesetz ist die Grundlage dafür, dass die Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz den Anspruch auf Informationszugang ohne Voraussetzungen und unkompliziert umsetzen können. Die Landesregierung will damit politische Entscheidungen nachvollziehbarer machen und demokratische Meinungsbildung fördern. Je mehr Informationen die Bürger und Bürgerinnen haben, desto bessere Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten gibt es.
Zugleich wird sich das Verhältnis zwischen Bürgern und Verwaltung dadurch deutlich ändern. Denn mit diesem Gesetz werden Transparenz und Offenheit zu Leitlinien für das Handeln der Verwaltung.
Wie funktionierte das Beteiligungsverfahren zur Erarbeitung des Gesetzes?
Das Beteiligungsverfahren setzte sich aus verschiedenen Bausteinen zusammen, die Online-Elemente mit unterschiedlichen Veranstaltungen verbanden. So sollten alle Bürgerinnen und Bürger von Rheinland-Pfalz, unabhängig von Wohnort, privater Lebenssituation oder körperlicher Verfassung die Möglichkeit erhalten, sich an einzelnen Modulen des Prozesses zu beteiligen. Der Prozess startete mit einer Auftaktveranstaltung, wurde mit fachspezifischen Workshops und einer Bürgerwerkstatt fortgeführt und endete mit einer Abschlussveranstaltung.
Was beinhaltet das Landestransparenzgesetz?
Mit dem Transparenzgesetz wird für die Verwaltung die Pflicht zur aktiven Veröffentlichung von Informationen festgeschrieben. Auf der elektronischen Transparenz-Plattform stellt die Verwaltung Daten zur Verfügung. Die Möglichkeiten der Digitalisierung werden also genutzt, um die Entscheidungen von Politik und Verwaltung nachvollziehbarer zu machen. Die Bürger und Bürgerinnen erhalten mit der Transparenz-Plattform einen schnellen und unkomplizierten Zugang zu Informationen. Dadurch verbessern sich auch die Möglichkeiten zum Mitreden und Mitgestalten. Mehr Teilhabe bedeutet auch mehr Demokratie. Das Transparenzgesetz ist daher auch ein wichtiger Schritt, um die Bereitschaft der Rheinland-Pfälzer und Rheinland-Pfälzerinnen zu bürgerschaftlichem Engagement zu unterstützen.