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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Siebte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über die stufenweise Wiederaufnahme des Betriebs von anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Einrichtungen sowie von Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken

Im Zeitraum vom 16. Dezember 2020 bis 10. Januar 2021 Freistellung des Aufenthalts in der Werkstatt für Werkstattbeschäftigte mit Behinderungen sowie Freistellung des Aufenthalts in der Tagesförderstätte


Letzte Änderung
05.02.2021
Veröffentlicht am
14.12.2020
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