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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 29. April 2022


Letzte Änderung
19.08.2022
Veröffentlicht am
29.04.2022
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