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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen (Neuerlass) vom 17. März 2022

Inkrafttreten am 10. Februar 2022; Anlage: Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 17. März 2022


Letzte Änderung
12.04.2022
Veröffentlicht am
17.03.2022
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