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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 23. November 2021

Inkrafttreten am 24. November 2021, Außerkrafttreten mit Ablauf des 15. Dezember 2021; Anlage: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 23. November 2021


Letzte Änderung
23.01.2022
Veröffentlicht am
23.11.2021
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