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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemie hier: Eckpunkte für die anstehende Änderung der Fünfzehnten Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 12. Februar 2021

Öffnung von a) Frisören und Fußpflege, b) Fahrschulen sowie Blumenläden, c) Gärtnereien, Gartencenter und Gartenbaubetriebe im Außenbereich, d) "Termin-Shopping", e) Zoos, botanische Gärten und ähnliche Einrichtungen; Einzelunterricht in Musikschulen


Letzte Änderung
02.03.2021
Veröffentlicht am
23.02.2021
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