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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 22. Oktober 2021

Anlage: Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 22. Oktober 2021


Letzte Änderung
23.01.2022
Veröffentlicht am
22.10.2021
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