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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Vierte Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 8. September 2021

Neuregelung der Quarantäneregeln an Schulen, Inkrafttreten am 13. September 2021


Letzte Änderung
23.01.2022
Veröffentlicht am
08.09.2021
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