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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 30. August 2021

Verlängerung der Regelungen bis zum 28. September 2021


Letzte Änderung
10.02.2022
Veröffentlicht am
30.08.2021
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