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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Erste Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Absonderung von mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 infizierten oder krankheitsverdächtigen Personen und deren Hausstandsangehörigen und Kontaktpersonen vom 9. Juli 2021

Außerkrafttreten der Verordnung zum 8. August 2021


Letzte Änderung
10.02.2022
Veröffentlicht am
09.07.2021
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