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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 30. Juni 2021

Anlage: Landesverordnung über den Betrieb anerkannter Werkstätten für behinderte Menschen und anderer Angebote für Menschen mit Behinderungen vom 30. Juni 2021; Inkrafttreten zum 1. Juli 2021, Außerkrafttreten mit Ablauf des 31. Juli 2021


Letzte Änderung
15.07.2021
Veröffentlicht am
30.06.2021
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