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Vereinbarung gemäß Art. 89 b LVerf über die Beteiligung des Landtags im Rahmen der Bekämpfung der COVID-19 Pandemiehier: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser vom 16. April 2021

Anlage: Zweite Landesverordnung zur Änderung der Landesverordnung zur Festsetzung der Jahrespauschale und Kostengrenze für die pauschale Förderung der Krankenhäuser vom 16. April 2021


Letzte Änderung
29.04.2021
Veröffentlicht am
16.04.2021
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