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Urteil des Verfassungsgerichtshofes Rheinland-Pfalz vom 16. Dezember 2020 zum Kommunalen Finanzausgleich: Ressortübergreifende Projektstruktur für die KFA-Reform 2023

1. Der Ministerrat nimmt die Arbeitsschritte sowie den Zeitplan für die KFA-Reform 2023 zur Kenntnis. 2. Der Ministerrat beschließt die Bildung der gesonderten Projektstruktur und bittet das federführende Ministerium des Innern und für Sport sowie das Ministerium der Finanzen um entsprechende Umsetzung. 3. Die eingerichtete AG berichtet dem Ministerrat regelmäßig / sobald sich Umfang und Richtung der erforderlichen Anpassung abschätzen lassen.


Letzte Änderung
13.09.2022
Veröffentlicht am
13.09.2022
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