Datensatz

Urlaubsverordnung

1. Der Ministerrat billigt im Grundsatz die Landesverordnung zur Änderung der Urlaubsverordnung und der Wahlordnung zum Landespersonalvertretungsgesetz und ist mit der Einleitung des Beteiligungs- und Anhörungsverfahrens nach §§ 27, 28 GGO einverstanden. 2. Der Ministerrat ist damit einverstanden, dass die in Artikel 1 und 2 vorgesehenen Änderungen bereits im Vorgriff auf ihr Inkrafttreten durch Rundschreiben des Ministeriums des Innern und für Sport zur Anwendung kommen können.


Letzte Änderung
03.11.2022
Veröffentlicht am
03.11.2022
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