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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie


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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der<br />Landesregierung<br />hier: Entwurf der Landesverordnung zur Sicherstellung der flächendeckenden stationären Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Sicherstellungszuschlagsverordnung - KHSichZVO RP)

Definition des geringen Versorgungsbedarfs abweichend von den Regelungen des Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses für die Vereinbarung von Sicherstellungszuschlägen bezogen auf eine Einwohnerdichte unterhalb von 200 Einwohnern, Inkrafttreten der Ausnahmeregelung zum 1. Januar 2020


Letzte Änderung
20.11.2019
Veröffentlicht am
25.09.2019
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