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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie
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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierunghier: Landesverordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch
Entwurf einer Landesverordnung über die Schiedsstelle nach § 133 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch: Durch die Herauslösung der Eingliederungshilfe aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) XII durch das Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus dem Jahr 2016 entfällt die Zuständigkeit der Schiedsstelle nach § 80 SGB XII für Angelegenheiten der Eingliederungshilfe. Nach § 133 SGB IX ist eine oder mehrere neue Schiedsstellen zu bilden.
- Letzte Änderung
- 07.09.2018
- Veröffentlicht am
- 16.08.2018
- Offenheit der Lizenz
- Eingeschränkte Nutzung
Daten und Ressourcen
Letzte Änderung:
23.01.2025 19:04
Verfügbarkeit:
23.01.2025 19:04
Nutzungsbedingungen:
http://dcat-ap.de/def/licenses/other-closed
Letzte Änderung:
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