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Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie


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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung;hier: Entwurf einer Landesverordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Sicherstellung des ärztlichen Nachwuchses im Öffentlichen Gesundheitsdienst in Rheinland-Pfalz

Vorabquote für Studienbewerber mit besonderem Interesse an einer ärztlichen Tätigkeit im Gesundheitswesen, Kontingent von 1,5 % der zur Verfügung stehenden Medizinstudienplätze, Verpflichtung zur Aufnahme einer ärztlichen Tätigkeit in einem unterversorgten oder von Unterversorgung bedrohten Landkreis für einen Zeitraum von zehn Jahren


Letzte Änderung
06.09.2019
Veröffentlicht am
14.08.2019
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