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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierung<br />hier: Entwurf der Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung)

Bestimmung der Gemeinden Landau in der Pfalz, Mainz, Speyer und Trier als Gebiete, in denen für die Dauer von fünf Jahren die Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB auf 15 v. H. begrenzt wird, Außerkrafttreten der Kappungsgrenzenverordnung vom 4.2.20215 (vgl. Vorlage 16/4573)


Letzte Änderung
14.08.2019
Veröffentlicht am
23.07.2019
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