Datensatz

Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierunghier: Entwurf einer Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit abgesenkter Kappungsgrenze nach § 558 Abs. 3 Satz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Kappungsgrenzenverordnung)

Bestimmung von Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Speyer und Trier sowie der Gemeinden in den Landkreisen Alzey-Worms, Bad Dürkheim, Rhein-Pfalz-Kreis, Südliche Weinstraße und Trier-Saarburg als Gebiete, in denen für die Dauer von fünf Jahren die Kappungsgrenze gem. § 558 Abs. 3 Satz 2 und 3 BGB auf 15 v. H. begrenzt wird, Außerkrafttreten der Kappungsgrenzenverordnung vom 19.9.2019 (vgl. Vorlage 17/5148)


Letzte Änderung
29.07.2024
Veröffentlicht am
15.05.2024
Offenheit der Lizenz
Eingeschränkte Nutzung

Daten und Ressourcen