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Unterrichtung des Landtags über Entwürfe von Rechtsverordnungen der Landesregierunghier: Entwurf einer Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs

Gemeinden Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein, Mainz, Speyer und Trier Gebiete mit einem angespannten Wohnungsmarkt im Sinne des § 201 a des Baugesetzbuchs, Anlage: Landesverordnung über die Bestimmung der Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt nach § 201 a des Baugesetzbuchs


Letzte Änderung
22.09.2022
Veröffentlicht am
21.12.2021
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